Mittwoch, 8. März 2017

Uni Offenburg bescheinigt KMU gravierende datenschutzrechtliche Mängel bei Nutzung von Google Analytics

Nur etwa jedes dritte der deutschen KMU nutzt Webanalysetools wie Google Analytics, um mehr über Ihre Webseitenbesucher zu erfahren. Dies besagt eine Studie der Uni Offenburg aus dem Jahr 2016. Gleichzeitig bestehen bei mehr als 56 Prozent der einsetzenden Unternehmen gravierende Datenschutzrechtliche Mängel.

So ist der von Google Analytics standardmäßig zur Verfügung gestellte Implementierungscode mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar. Seitens der Unternehmen müssen deshalb umgehend Anpassungen vorgenommen werden, nicht zuletzt, um Strafen von bis zu 50.000 Euro zu vermeiden.

Laut Google sind die Unternehmen mit der Standardversion in der Lage komplette IP-Adressen zu speichern. Mit Hilfe zusätzlicher Programme und auf den Clientenrechnern abgelegten Cookies lassen sich im Anschluß komplette Benutzerprofile ohne Wissen der betroffenen Personen erstellen; ein Umstand den der deutsche Datenschutz mit seinem Verbot verhindern will.

Die Nutzter der Analysetools sind deshalb angehalten ihren eingesetzten Code zu überprüfen. Ein nur geringfügiger Eingriff sorgt hier für Rechtssicherheit. Zu suchen ist nach dem Wort "anonymizeIp" im Quelltext der Webseite (rechte Maustaste "Quelltext anzeigen"), auf der bislang Google´s Analysetool eingesetzt wird. Ist es im eingesetzten Google-Code nicht vorhanden, ist Nachbesserung angesagt. Hier die Anleitungen zu entsprechenden Codezeilen von Google Developers und - für versierte, hier die einzufügende Zeile im Universal Analytics-Code:
ga('set', 'anonymizeIp', true);
und im folgenden im klassischen Analytics Code:
_gaq.push(['_gat._anonymizeIp']); 

Den Rest erledigt ein Javascript von Google, das die letzten Zahlen der IP-Adresse dann entfernt bzw. durch eine Null (0) ersetzt.Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen beauftragen Sie Ihren Webdesigner mit der Überprüfung und Änderung. Im Bedarfsfall stehe ich dafür selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfrügung. Bitte rufen Sie mich an unter: 0621-853110.

Quelle: Studie Uni Offenburg "Nutzung Online Marketing bei KMU"

Montag, 30. Januar 2017

Mein Quickypage Webseitenbaukasten hat eine Generalüberholung bekommen. Ganz im Trend des "Do-it-yourself" lassen sich damit Webseiten schnell und simpel, nach neuesten Standards, wie zum Beispiel "Responsive Design" anfertigen. Wer will kann den Webseitenbaukasten gerne ausprobieren und dann buchen, z.B. im Rahmen der Aktion  "Werbefrei im Mai" für € 3,95 im Monat, inkl. De-Domain, Emailpostfächer und 3 kostenlose Monate als Rabatt auf der ersten Rechnung. (Rechnungstellung halbjährlich) http://www.quickypage.de


 Wer es allerdings gerne individuell und umfangreicher braucht, sollte sich einmal auf meiner Webseite umsehen, www.toytec.de und sich telefonisch bei mir melden: Tel. 0621-853110.

Freitag, 2. Oktober 2015

Adblocker - Sind sie wirklich der Tod des kleinen, unabhängigen Sitebetreibers? Sieht jedenfalls langfristig so aus!




Laut heise.de hat die Anzahl der installierten Adblocker in erheblichem Maße zugenommen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/PageFair-Report-Adblocker-Nutzung-steigt-rasant-2775813.html
Neues Gerichtsurteil bestätigen erneut den legalen Einsatz solcher Browserplugins.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Adblock-Plus-gewinnt-vor-Landgericht-Koeln-gegen-Axel-Springer-2833813.html.

Kontrovers werden Sie nicht nur vor Gericht diskuttiert. Die Werbeindustrie fürchtet um ihre Einnahmen, die Unternehmen um die Möglichkeit auf ihr Angebot aufmerksam zu machen. Kleinere Webseitenbetreiber fürchten um ihre Existenz, da sie größtenteils vollkommen abhängig sind, von den Einnahmen, die ihnen Banner & Co bringen. Viele kostenlose Angebote wurden durch den Einsatz von Adblockern bereits unrentabel gemacht.

Ich beobachte das Geschehen nun seit einigen Jahren und habe aufgrund wegbrechender Google-Adverts-Einnahmen zum Beispiel den weiteren Ausbau meiner Pilze-Infoseite gestoppt. (Siehe www.waldpilze.info). Nun könnte ich natürlich versuchen auf andere Weise damit Einnahmen zu erzielen. Leider ist mir bislang keine geeignete Maßnahme zu Ohren gekommen oder eingefallen.
Content Marketing von Dritten kann ich auf der Seite defacto nicht oder nur mit großem Aufwand zulassen.

Dass ich selbst auch Adblocker benutze, unterstreicht natürlich den kontroversen Charakter. Die Frage bleibt also, wie kann das Internet gerade den kleinen und unabhängen Sitebetreibern noch Überlebensmöglichkeiten bieten? Wer ne Idee hat bitte melden!!!
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Kahnert

Western Thriller, Musikclip mit Ballerei und Bösewicht, Grass Unlimited


  

Band unterhält auf Geflügelfarm Gäste beim Tag der offenen Tür und dreht Video mit Kurzfilmcharakter. Material zum Vermarkten von Bauer und Band in den Social Media!
Meiner Meinung nach ein gelungenes Beispiel für einen Trippel-Synergieefekt.

Dienstag, 10. März 2015

Online-Marketing


Neue Kunden übers Internet gewinnen -
Das lässt sich sogar automatisieren - und zwar so:


Zuerst fixieren Sie schriftlich was Sie anbieten und erstellen eine Präsentation für Ihre Zielgruppe, zum Beispiel mit Powerpoint! Lesen sie zu den jeweiligen Folien die Texte vor und nehmen Sie es mit einem Mikrofon auf.  Danach speichern Sie das Ganze als Video fürs Internet ab.

Anschließend geht´s ans Marketing. Hier gilt:
Der richtige Mix machts!

  • Mit Google und Facebook erreichen Sie potentielle Kunden. In Facebook, z.B., lässt sich mittels bezahlten Klicks Ihre Zielgruppe exakt eingrenzen und schon mit sehr kleinen  Budgets direkt in deren Newsfeed werben.
  • Auch mit eigenen Online-Seminaren, Blogs oder Afiliate-Websites, sowie mit der Verbreitung Ihres Videos  in  den sozialen Netzwerken -  lenken Sie Besucher  auf Ihre sogenannte "Landingpage". Dort tauschen Sie über ein Kontaktformular Ihre Informationen gegen die Emailadressen  potentieller Kunden. Arbeiten Sie dazu mit "Leadmagneten", also anziehenden Themen aus Ihrer Branche,  wie etwa Problemen und deren Lösungen, für die ihre Besucher gerne die eigene Emailadresse  preisgeben.
  • Versenden Sie im Anschluss regelmäßig Newsletter oder noch besser Video-sales-letter an die zuvor gesammelten Emailadressen. Dieser Schritt lässt sich mit entsprechenden Newsletter-Tools gut automatisieren.
  • Bleiben Sie an Ihren Interessenten dran! Mit verkaufsfördernden Methoden, wie Retargeting, kleinen Einstiegsangeboten, kostenloser telefonischer Beratung, u.s.w.  lassen sich nach und nach die erwünschten Kundenbeziehungen aufbauen und vertiefen.

Übrigens müssen Sie das nicht alles alleine machen!
Gerne erstellen wir für Sie, zum Beispiel, einen Video-Sales-Letter
produzieren gemäß Ihren Wünschen das Video, eine passende Landingpage  und versenden sogar Ihre Newsletter - Klicken Sie jetzt hier für mehr Informationen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Toytec Media - communicate better!

Mittwoch, 11. Juli 2012

Ärger mit GS-Shopbuilder von Softwarehersteller GS-Software

Einen Fall von offensichtlicher Abzocke  erlebte einer meiner Kunden beim Softwareherstellers GS-Software mit ihrem gleichnamigen GS-Shopbuilder.
Kurz vorweg: Dieser ist nur dann nutzbar, wenn vor der Installation der gewünschte Domainname, mitsamt des Installationsverzeichnises, an GS-Software zur Schlüsselgenerierung gemeldet wird.

Nachdem einer meiner Kunde im Januar 2012 die Profi-Version 11 Pro plus der GS-Shopsoftware lizensiert hatte wurde ihm aus rechtlichen Gründen (EU-Buttongestz) im Juni an der GS-Support-Hotline zu einem Upgrade auf die 12er Version geraten.

Er bestellte und bezahlte versehentlich das Upgrade in der Standardversion 12 des GS-Shopbuilders für ca. 130,- € anstelle der mehreren hundert Euro teureren Version 12 Pro plus.  Es stellte sich jedoch heraus, dass die Standardversion 12 zu unflexibel war und nur wenige Funktionen zum Betreiben, eines für ihn brauchbaren Onlineshops zur Verfügung stellte.

Die daraufhin an GS-Software gestellte Bitte den Kauf zu stornieren und die bezahlten 130,- € zurückzugeben wurde erst nach mehr als 2 Wochen, auf erneutes Drängen des Kunden, ablehnend beschieden. Begründung: "der Schlüssel sei bereits ausgehändigt worden".

Fazit:
Vom Kauf der GS-Shopsoftware ist aus mehreren Gründen abzuraten:

Die günstigeren Paketversionen erreichen nicht annähernd die Funktionsvielfalt und Flexibilität vergleichbarer, kommerzieller Produkte. (Wir haben dies in leidvollen zeitraubenden Tests erfahren müssen.)

Die Updatepolitik, Bestandskunden schon ein halbes  Jahr nach Kauf, ein Update zum fast identischen Preis eines Neukaufs anzuraten ist dreist und kundenunfreundlich. 

Obwohl die Software umständlich gegen unerlaubte Nutzung geschützt wird, werden Stornierungen von Falschbestellungen aus Gründen des Kopierschutzes abgelehnt. Die Firma traut also ihren eigenen Sicherungsmaßnahmen nicht. Überdies muss bei einer Neuinstallation in einem anderen Verzeichnis oder einem Domainwechsel eine erneute Anfrage zur Schlüsselgenerierung an GS-Software gestellt werden.

Es drängt sich insgesamt der Verdacht auf, dass GS-Software keinen Wert auf zufriedene Kunden legt, ihnen stattdessen schon 130,- € in der Firmenbilanz wichtiger sind.